Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

GRÜNKERN Consulting
Pius Köder

richtung mars UG (haftungsbeschränkt)
Im Mediapark 5 c/o STARTPLATZ

50670 Köln

Stand: Oktober 2025

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Verkauf von Dienstleistungen durch GRÜNKERN Consulting by richtung mars UG (haftungsbeschränkt), vertr. durch: Pius Köder, Im Mediapark 5 , c/o Startplatz, 50670 Köln, Köln, HRB 114096, Telefon: 015116555860, E-Mail: info@gruenkern-consulting.de, im Folgenden als „Anbieter“ bezeichnet, über den Onlineshop auf www.gruenkern-consulting.de.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Beratungsleistungen und Verträge, die zwischen dem Anbieter und Geschäftskunden (im Sinne des § 14 BGB) geschlossen werden. Bestellungen von Privatkunden, Verbrauchern oder Endverbrauchern sind ausgeschlossen.

(2) Abweichende Bedingungen

Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Leistungsumfang

Der Anbieter erbringt Beratungsdienstleistungen im Bereich Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Beratungsvertrag bzw. Projektauftrag.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung

(1) Vertragspartner

Der Vertrag kommt zustande mit GRÜNKERN Consulting by richtung mars UG (haftungsbeschränkt), Im Mediapark 5, c/o Startplatz, 50670 Köln.

(2) Angebotslegung

Angebote des Beraters sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Der Berater behält sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

(3) Vertragsschluss

Der Beratungsvertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Beraters oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

(4) Leistungsbeschreibung

Die zu erbringenden Beratungsleistungen werden im Beratungsvertrag konkret beschrieben. Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung des Honorars führen.

(5) Vertrags- und Verhandlungssprache

Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.

(6) Mindestalter

Der Auftraggeber muss mindestens 18 Jahre alt sein.

§ 3 Pflichten des Auftraggebers

(1) Mitwirkungspflichten

Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Durchführung des Beratungsprojekts erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst insbesondere:

  • Zugang zu relevanten Dokumenten und Systemen

  • Benennung von Ansprechpartnern

  • Bereitstellung von Räumlichkeiten für Vor-Ort-Termine

  • Zeitnahe Rückmeldungen und Freigaben

(2) Richtigkeit der Informationen

Der Auftraggeber steht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen ein. Der Berater ist berechtigt, die Richtigkeit der Angaben zu prüfen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.

(3) Folgen mangelnder Mitwirkung

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, verlängert sich die Projektlaufzeit entsprechend. Mehraufwand, der durch mangelnde Mitwirkung entsteht, kann gesondert in Rechnung gestellt werden. Im Übrigen gilt § 5a dieser AGB.

§ 4 Leistungserbringung und Projektdurchführung

(1) Leistungserbringung

Die Beratungsleistungen werden nach den anerkannten Grundsätzen ordnungsgemäßer Beratung erbracht. Der Berater bestimmt die Art und Weise der Leistungserbringung im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs selbst.

(2) Einsatz von Mitarbeitern und Subunternehmern

Der Berater ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen qualifizierte Mitarbeiter und Subunternehmer einzusetzen. Der Berater haftet für deren Leistungen wie für eigene.

(3) Projektlaufzeit

Bei Beratungsprojekten wird eine verbindliche Projektlaufzeit mit Start- und Abschlusstermin vereinbart. Verzögerungen aufgrund mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zu Lasten des Beraters.

(4) Projektdokumentation

Der Berater dokumentiert die erbrachten Leistungen in angemessener Form. Der Auftraggeber erhält die vereinbarten Projektdokumente, Berichte und Arbeitsergebnisse.

(5) Beratungsempfehlungen

Die Beratungsleistungen des Anbieters stellen Empfehlungen dar. Die Entscheidung über die Umsetzung und die Verantwortung für die Umsetzung liegt beim Auftraggeber.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Honorar

Die Vergütung richtet sich nach der im Beratungsvertrag vereinbarten Honorarvereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Abrechnung nach Zeitaufwand auf Basis der gültigen Stundensätze.

(2) Preise und Mehrwertsteuer

Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.

(3) Nebenkosten

Notwendige Nebenkosten (z.B. Reisekosten, Übernachtungskosten, Materialkosten) werden nach Aufwand gesondert berechnet, sofern nicht anders vereinbart.

(4) Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Die Zahlung kann per Banküberweisung, SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte erfolgen.

(5) Abschlagszahlungen

Bei längerfristigen Beratungsprojekten ist der Berater berechtigt, monatliche Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt zu verlangen.

(6) Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug ist der Berater berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Der Berater ist zudem berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich fälliger Forderungen einzustellen.

(7) Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder vom Berater unbestritten ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit die Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(8) Elektronische Rechnungen

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail zu erhalten.

§ 5a Sonderregelungen für Beratungsprojekte

(1) Projektlaufzeit und Mitwirkungspflicht

Bei Beratungsprojekten wird eine verbindliche Projektlaufzeit mit einem geplanten Abschlusstermin vereinbart. Der Auftraggeber ist verpflichtet, innerhalb der vereinbarten Fristen auf Anfragen des Beraters zu reagieren und die erforderlichen Informationen, Unterlagen oder Freigaben zu erteilen, um den vereinbarten Projektabschluss zu ermöglichen. Als angemessene Reaktionszeit gilt grundsätzlich eine Frist von 10 Werktagen nach Zugang der Anfrage, sofern nicht projektspezifisch eine andere Frist vereinbart wurde.

(2) Folgen bei Nichteinhaltung der Projektlaufzeit durch mangelnde Mitwirkung

Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht gemäß Absatz 1 nicht nach und reagiert er trotz schriftlicher Mahnung mit einer Nachfrist von weiteren 5 Werktagen nicht auf die Anfragen des Beraters, gilt das Projekt als zum ursprünglich vereinbarten Abschlusstermin beendet. In diesem Fall ist der Auftraggeber zur Zahlung des vollständigen Projekthonorars verpflichtet, unabhängig davon, ob alle geplanten Leistungen erbracht werden konnten.

(3) Mindesthonorar bei vorzeitigem Projektende vor Abschlusstermin

Alternativ zu Absatz 2 kann der Berater bei mangelnder Mitwirkung des Auftraggebers das Projekt vor dem vereinbarten Abschlusstermin vorzeitig beenden und mindestens 70% des vereinbarten Projekthonorars in Rechnung stellen, zuzüglich der bis zum Zeitpunkt der Beendigung bereits erbrachten Leistungen, soweit diese 70% übersteigen.

(4) Nachweis der Mitwirkungsaufforderung

Der Berater hat die Mitwirkungsaufforderungen und Mahnungen schriftlich (per E-Mail oder Brief) zu dokumentieren. Der Zugang gilt als erfolgt, wenn die Mitteilung an die vom Auftraggeber angegebene E-Mail-Adresse oder Postanschrift versandt wurde.

(5) Ausnahmen

Von den Regelungen der Absätze 2 und 3 kann abgewichen werden, wenn der Auftraggeber nachweist, dass die mangelnde Mitwirkung auf höhere Gewalt oder anderen, nicht von ihm zu vertretenden Umständen beruht.

(6) Schadensersatzansprüche bei mangelnder Mitwirkung

Über die Zahlungspflicht nach den Absätzen 2 und 3 hinaus kann der Berater Schadensersatz verlangen, wenn durch die mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers zusätzliche Schäden entstehen. Als Schäden gelten insbesondere:

  • Mehraufwendungen durch Projektverzögerungen

  • Kosten für die Vorhaltung von Ressourcen während der Wartezeit

  • Entgangener Gewinn durch verhinderte Folgeprojekte oder blockierte Kapazitäten

  • Kosten für externe Dienstleister, die aufgrund der Verzögerung entstehen

(7) Nachweis und Höhe des Schadensersatzes

Der Berater hat die Höhe des Schadens zu dokumentieren und nachzuweisen. Der Schadensersatz ist auf 50% des ursprünglichen Projekthonorars begrenzt, es sei denn, der Auftraggeber hat die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen.

(8) Verrechnung bereits geleisteter Zahlungen

Bereits vom Auftraggeber geleistete Teilzahlungen werden auf die Forderungen nach den Absätzen 2, 3 und 6 angerechnet.

§ 6 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur zur Erfüllung des Vertrages zu verwenden. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrages fort.

(2) Ausnahmen

Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die

  • öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung beruht

  • dem Empfänger bereits vor Bekanntgabe rechtmäßig bekannt waren

  • von dritter Seite rechtmäßig zugänglich gemacht wurden

  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen offengelegt werden müssen

(3) Datenschutz

Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung des Anbieters zu finden.

(4) Auskunftsrechte

Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit unentgeltlich Auskunft über die von ihm gespeicherten Daten zu erhalten sowie deren Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen.

§ 7 Nutzungsrechte und Urheberrecht

(1) Einräumung von Nutzungsrechten

Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des Beratungsprojekts erstellten Unterlagen und Arbeitsergebnissen für interne Zwecke.

(2) Urheberrecht

Alle im Rahmen der Beratungstätigkeit erstellten Konzepte, Analysen, Präsentationen und sonstigen Arbeitsergebnisse sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Berater.

(3) Einschränkungen

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Beraters zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder an Dritte weiterzugeben.

(4) Vorarbeiten und Methoden

Vorarbeiten, Methodiken, Konzepte und Know-how, die der Berater in die Beratungsleistung einbringt, verbleiben im ausschließlichen Eigentum des Beraters.

(5) Referenzen

Der Berater ist berechtigt, den Auftraggeber und das Projekt in allgemeiner Form als Referenz zu benennen, sofern der Auftraggeber dem nicht widerspricht.

§ 8 Gewährleistung

(1) Gewährleistung für Beratungsleistungen

Der Berater erbringt seine Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach den anerkannten Grundsätzen ordnungsgemäßer Beratung. Eine Garantie für den wirtschaftlichen Erfolg der Beratung wird nicht übernommen.

(2) Mängelrüge

Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.

(3) Nachbesserung

Bei berechtigten Mängelrügen ist der Berater berechtigt, zunächst nachzubessern. Der Berater kann wählen, ob die Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder durch Erbringung einer neuen, mangelfreien Leistung erfolgt.

(4) Verjährung

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt ein Jahr ab Abnahme der Leistung. Diese Beschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen, sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

§ 9 Haftung

(1) Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Beraters für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Auftraggebers, bei Ansprüchen wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und bei der Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.

(2) Haftung bei Kardinalpflichtverletzung

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Beraters der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragsziels notwendig ist und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

(3) Haftung für Erfüllungsgehilfen

Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Beraters.

(4) Höchstgrenze

Die Haftung ist in jedem Fall der Höhe nach auf das Zweifache des Auftragswerts begrenzt, maximal jedoch auf 50.000 EUR pro Schadensfall. Ausgenommen hiervon sind Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie Schäden aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln.

(5) Verjährung

Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr ab Kenntnis des Schadens und der Person des Schädigers, spätestens nach drei Jahren ab der schädigenden Handlung. Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(6) Produkthaftung

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Kündigung und Vertragsbeendigung

(1) Ordentliche Kündigung

Beratungsverträge mit einer bestimmten Laufzeit enden mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine ordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Außerordentliche Kündigung

Beide Parteien sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:

  • Zahlungsverzug des Auftraggebers von mehr als 30 Tagen

  • Wiederholter oder schwerwiegender Verletzung von Mitwirkungspflichten

  • Insolvenz einer Vertragspartei

  • Schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB

(3) Form der Kündigung

Kündigungen bedürfen der Schriftform (E-Mail genügt).

(4) Folgen der Beendigung

Bei Beendigung des Vertrages hat der Auftraggeber alle bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Bereits gezahlte Vorschüsse werden angerechnet.

(5) Herausgabe von Unterlagen

Nach Vertragsbeendigung ist der Auftraggeber verpflichtet, alle Unterlagen, Dokumente und Materialien des Beraters herauszugeben.

§ 11 Höhere Gewalt

(1) Definition

Ereignisse höherer Gewalt, die dem Berater die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen den Berater, die Leistung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

(2) Umfang

Höhere Gewalt umfasst alle Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Beraters liegen und deren Eintritt zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbar war, wie z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Terroranschläge, Pandemien, Ein- und Ausfuhrverbote, Streiks, behördliche Anordnungen oder sonstige schwerwiegende Betriebsstörungen ohne Verschulden des Beraters.

§ 12 Änderungen der AGB

(1) Änderungsrecht

Der Berater behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.

(2) Mitteilung

Die Änderungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt.

(3) Zustimmungsfiktion

Widerspricht der Auftraggeber den Änderungen nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als angenommen. Der Berater wird den Auftraggeber auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Berater und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Beraters in Köln.

(3) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen.

(4) Schriftform

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(5) Vertragssprache

Vertragssprache ist Deutsch.